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Wilhelm Rabenstein
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Energienews


12.05.2017

Förderung fossiler Wärmeerzeuger wird abgeschafft

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neue „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ vorgelegt. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte sollen stärker an die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst werden. So werden Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen weiter gefördert, um den Übergang zu mehr Erneuerbaren im Wärmemarkt zu unterstützten, während die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, in 2019 a

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake: „Mit der neuen Förderstrategie wollen wir die Beratungs- und Investitionsprogramme optimieren, indem wir sie klarer strukturieren und noch adressatengerechter ausrichten. Für jeden Adressaten soll das bestehende Förderangebot auf einen Blick erfassbar und leichter zugänglich sein.“

Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert. Zudem werden vier Förderschwerpunkte gebildet: Energieberatung, energieeffiziente Gebäude und Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sowie Wärmeinfrastruktur. Alle Förderangebote werden als modular aufeinander aufbauende Bausteine in diesen vier Förderschwerpunkten gebündelt. Dafür werden bestehende Förderangebote zusammengefasst. So werden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zur Fördersäule „Energieeffiziente Gebäude“ zusammengefasst.

Nach dem Prinzip „Je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot“ sollen Fortschritte beim Energiesparen angereizt werden. Die Förderung soll künftig unbürokratisch und klar strukturiert werden, u.a. indem die Förderbausteine kombinierbar aufgebaut sind. Danach gibt es Förderungen für den „leichten Einstieg“ in Energiesparmaßnahmen, ebenso wie für ganzheitliche, umfassende Sanierungsmaßnahmen.

Es wird ein One Stop Shop eingerichtet, der alle relevanten Informationen bündelt, damit geeignete Förderangebote leichter gefunden werden können und der Zugang zur Förderung erleichtert wird. Er soll interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme begleiten.

Die Umstrukturierung der Förderprogramme erfolgt im Zeitraum von 2017 bis 2019. Informationen zur Förderstrategie finden Sie hier.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater